Szerző: DYB
Die ungarische Regierung hat die Konzeption für das neue ungarische Gesetz mit der Regierungsverordnung Nr. 1673/2016. (XI.29.) angenommen und am 12. November 2016. in der Staatsanzeiger (Nr. 184) der Republik Ungarn verabschiedet. Das neue Gesetz (nachfolgend „Kodex” genannt) wird nach der Absicht der Regierung am 1. Januar 2018 in Kraft treten und wird die ungarische Gesetzverordnung Nr. 13. aus dem Jahr 1979 über das internationale Privatrecht (nachfolgend „alter Kodex” genannt) außer Kraft setzen. Das neue Gesetz wird im April in Parlament angenommen.
Ab 1. Januar 2018 wird also der neue Kodex das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat bestimmen.
Die wichtigsten Neuigkeiten in dem Kodex fassen wir Ihnen kurz im Folgenden zusammen:
Die erste umfassende Veränderung des Kodex zu dem alten Kodex sei das freiere Rechtswahl der Parteien sowie die Verfügung über das anzuwendende Recht der Gerichte. Dieses Prinzip fasst das ganze neue Gesetz um und bestimmt die neue Regelung.
Die zweite Neuigkeit sei die allgemeine Abweichungsklausel. Entsprechend dieser Klausel sollte der Sachverhalt mit einem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung haben als das früher von dem Parteien bestimmten Recht, kann das Recht mit wesentlich engeren Verbindung zu dem Sachverhalt von dem Richter angewendet werden.
Die dritte wichtige Neuigkeit sei: Bei der Rechtsverhältnissen der Kinder gibt es wegen Schutz der Interessen von Kinder immer die Möglichkeit, das für die Kinder günstigere Recht anzuwenden.
Es ist auch eine wichtige Neuigkeit des Kodex, dass bei der Bestimmung des anzuwendenden Rechts in dem Fall einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte ein neues Prinzip festgelegt wurde. Nach diesem Prinzip wird ohne Rechtswahl der Parteien das Recht des Geschädigten angewendet, und zwar so, dass das Recht des Geschädigten nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt / Sitz definiert wird. Im dem Fall des einseitige Rechtswahl des Geschädigten wird aber der Anknüpfungspunkt die Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (wobei unter Mittelpunkt seiner Interessen seine wirtschaftliche Interessen zu verstehen sind).
Es sind noch viele weitere Neuigkeiten wie zum Beispiel selbständige Regel für die Entmündigung, die Insolvenzverfahren und für das anzuwendende Recht der Vereinbarungen über das Schiedsgerichtsverfahren.
Es ist noch eine große Reformation des Gesetzes über das internationale Privatrecht, dass in dem Gesetz unterschiedliche Gerichtsbarkeitsgründe für die Rechtsverhältnisse bestimmt werden wie zum Beispiel bei Familienangelegenheiten wird das anzuwendende Recht anhand des gewöhnlichen Aufenthalt statt der Staatsangehörigkeit bestimmt.
Also es gibt zahlreiche Neuigkeiten, weswegen der Kodex viel umfangreicher sein wird als der alte Kodex.
Wir möchten Ihnen zur Auslegung des neuen Gesetzes über das internationale Privatrecht unsere rechtliche Dienstleistung gerne anbieten.