Szerző: Ügyvédi Iroda
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und haben einen ausländischen Käufer? Oder sind Sie ein ausländischer Staatsbürger, der eine Immobilie in Ungarn kaufen möchte? Wissen Sie nicht, wie das möglich ist? Welche Unterlagen werden benötigt, welches Verfahren sollte dafür durchgeführt werden? Mit unserem Artikel werden wir versuchen, Hilfestellung zu diesen Fragen zu geben.
Ausländischer Staatsbürger – Genehmigung
In diesem Verfahren wird eine natürliche Person, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU besitzt als ausländische natürliche Person betrachtet. Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und eines durch eine internationale Vereinbarung als solcher behandelten Staats gilt als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der in Ungarn für den Erwerb von Eigentum an Immobilien – die nicht als land- und forstwirtschaftlich benutzt gelten – eine Genehmigung des nach dem Standort der Immobilie zuständigen Hauptstadt- und Komitatsregierungsamts erforderlich ist. Hier finden Sie die Fälle, in denen keine Genehmigung eingeholt werden muss.
Der Antrag
Der Antrag muss schriftlich in ungarischer Sprache auf einem von dem zuständigen Regierungsamt bereitgestellten Formular eingereicht werden. Das Formular ist gebunden und kann weder ergänzt noch gelöscht werden. Dem Antrag sind beizufügen:
- eine von einem Notar/Konsul beglaubigte Kopie des gültigen Dokuments des ausländischen Antragstellers,
- eine Vollmacht, die die Vertretungsbefugnis der bevollmächtigten Person bescheinigt,
- der Vertrag, der den Eigentumserwerb der Immobilien belegt (z.B. Kaufvertrag),
- e-zertifizierte Eigentumsurkunden der Immobilie,
- amtliches Führungszeugnis,
- der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr.
Die Kosten
Für die e-zertifizierte Eigentumsurkunden der Immobilie wird eine Verwaltungsgebühr von 3.600,- HUF pro Immobilie verlangt, die Verwaltungsgebühr für das Verfahren selbst beträgt 50.000,- HUF pro Immobilie. Eine ausländische natürliche Person, die das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt besitzt, oder einen Niederlassungsstatus hat und den Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft eingeleitet hat, muss für das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für den Erwerb von Wohneigentum eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10.000 HUF entrichten.
Das Verfahren
Die Frist der Sachbearbeitung beträgt 45 Tage und beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags bei der vorgehenden Behörde, wobei der Zeitraum der Aussetzung, Unterbrechung oder Verzögerung des Verfahrens oder der Ausfall oder Verzug des Mandanten nicht mitgerechnet wird. Entsprechen der Antrag und seine Anlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen, so wird innerhalb von 8 Tagen nach Eingang eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung herausgegeben. Kommt der Mandant der Aufforderung nicht nach, stellt das Regierungsamt das Verfahren ein.
Wenn der Antrag und seine Anlagen dem Gesetz entsprechen, prüft das Regierungsamt, ob der Erwerb der Immobilie dem öffentlichen Interesse oder den Interessen der Gemeinde nicht zuwiderläuft, in dessen Rahmen sich mit der Polizei, der Nationalen Generaldirektion für Ausländer, der Strafregisterbehörde und dem Bürgermeister der betreffenden Gemeinde in Verbindung setzt.
Nachdem die Ersuchen erfüllt sind, entscheidet das Regierungsamt anhand der Angaben der ersuchten Stellen über den Antrag, durch eine Entscheidung, mit der der Erwerb des Eigentums genehmigt oder abgelehnt wird. Unser Büro steht Ihnen für die Vorbereitung des Kaufvertrags und für das anschließende Verfahren zur Verfügung, bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kollegen.