Szerző: Ügyvédi Iroda
Reisen Sie viel, sind persönliche Begegnungen schwierig? Sind die Vertragsdaten, wie z. B. bei Immobilienkaufverträgen, schwierig zu verhandeln? Vielleicht müssen Sie aufgrund von Ausgangsbeschränkungen oder Epidemien den persönlichen Kontakt meiden, möchten aber trotzdem die vielversprechende Immobilie nicht verpassen? Der Verkauf und Kauf von Immobilien kann per Videoanruf zwischen Abwesenden ohne persönliche Anwesenheit abgeschlossen werden!
Während unserer anwaltlichen Tätigkeit haben unsere Mandanten immer wieder gefordert, dass der Immobilienkaufvertrag ohne ein persönliches Treffen mit dem unterschreibenden Rechtsanwalt abgeschlossen wird. Aufgrund der durch der Epidemie geordneten Auslaufsbeschränkungen kann es jedoch sogar üblich werden, dass der Verkauf von Immobilien per Videoanruf abgeschlossen wird, da das Wirtschaftsleben nicht vollständig zum Stillstand kommt und die Notwendigkeit, Verträge abzuschließen, nicht verschwindet. Ein Vertragsabschluss ohne persönliche Gespräche und Treffen ist keine neue Erwartung, und es wird auch erwartet, dass die epidemische Situation, die zu Zugangsbeschränkungen führt, vielleicht erneut auftritt.
Längst stehen uns die verfügbaren technischen Geräte und Computerprogramme, für Tablets oder Smartphones optimierte Anwendungen zur Verfügung, mit deren Hilfe gleichzeitig Bild und Sprache übertragen und der Videoanruf aufgezeichnet werden kann. Das gesetzliche Umfeld folgt notorisch spät dem Wandel des technischen Schwindels, aber der Verkauf von Immobilien kann glücklicherweise auch per Videoanruf abgeschlossen werden – die Gesetzgebung sieht dies seit Jahren vor. So verfügen sowohl Anwälte als auch Grundbuchämter über einige Jahre Erfahrungen.
Die geltende Gesetzgebung erlaubt es den Parteien auch, den Kaufvertrag zu einem anderen Zeitpunkt und an einem anderen Ort zu unterzeichnen, auch wenn kein persönliches Treffen mit dem gegenzeichnenden Rechtsanwalt stattfindet.
Schafft der Abschluss des Immobilienverkaufs per Videoanruf Rechtsunsicherheit?
Es stellt sich zu Recht die Frage, ob das Fehlen eines persönlichen Treffens nicht zu Rechtsunsicherheit und möglicherweise zu einem „Betrug“ für den Vertragspartner führt. Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort. Gemeinsam regeln die gesetzlichen Regelungen und die Regelungen der Rechtsanwaltskammer den Immobilienverkauf per Videoanruf ausreichend, um möglichen Missbräuchen vorzubeugen.
Videoanrufe unterscheiden sich tatsächlich ein wenig von einem persönlichen Treffen. In der Praxis wird der Moment der Vertragsunterzeichnung räumlich in die Wohnung des Auftraggebers verlegt und die Unterschrift und Gegenzeichnung durch die Parteien zeitlich getrennt. Die Pflichten der Parteien und des gegenzeichnenden Anwalts unterscheiden sich weder vor noch nach Vertragsschluss.
Wie kommt ein Vertrag über den Immobilienkauf per Videoanruf zustande?
Vor allem ist festzuhalten, dass der Verkauf von Grundstücken per Videoanruf nur im Besitz einer IT-Ausstattung erfolgen darf, die die technischen Voraussetzungen bereitstellt. Daher müssen jeder der Unterzeichner und der die Urkunde gegenzeichnende Anwalt über die entsprechenden computertechnischen Geräte verfügen.
Im Gegensatz zu Kaufverträgen, die bei einem persönlichen Treffen geschlossen werden, entwickelt sich der Vertragsinhalt ausschließlich durch Kommunikation über Fernzugriffsgeräte. Anschließend müssen die Parteien die papierbasierte, physische Version des endgültigen Vertrags unterzeichnen. Dies ist einer der schwierigsten Teile des Prozesses, was bedeutet, dass, wenn die Vertragsparteien sich nicht persönlich treffen wollen oder können, sie warten müssen, bis das von einer Partei bereits unterzeichnete Dokument die andere Partei erreicht und dann zum gegenzeichnenden Rechtsanwalt.
Nach Erhalt des Dokuments durch den Anwalt kann der Mandant aus der Ferne identifiziert werden. Der Vorgang besteht darin, die Vertragserklärungen des Unterzeichners in einem aufgezeichneten Videoanruf vor dem gegenzeichnenden Anwalt zu wiederholen, und somit geht es bei der gespeicherten Aufzeichnung darum, zu bescheinigen, dass die Person, deren Unterschrift darauf steht, das Dokument unterzeichnet hat.
Es klingt einfach, aber eine gut gestaltete Verfahrensordnung erfordert in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts. Wenn Sie einen Anwalt benötigen, der versiert ist, den Verkauf von Immobilien per Videoanruf zu vermitteln, können Sie sich gerne an unsere Kollegen wenden, wir stehen Ihnen sowohl während der Bearbeitung des Dokuments als auch während des Vertragsabschlusses zur Verfügung!